Aktuelle Informationen rund um Corona

(Stand: 22.2.2022)

Alle bekannten Hygienemaßgaben (Abstand, Handhygiene, Lüften) haben weiterhin Bestand. Die Maskenpflicht gilt ab dem Betreten des Schulgebäudes in den Innenräumen.

Neu ist ab dem 28.02.2022 die eingeschränkte Testpflicht:

  • Das eingeführte Testverfahren – wöchentlich drei Antigen-Selbsttest vor Unterrichtsbeginn – wird fortgeführt.
  • Die verpflichtende Teilnahme an der Selbsttestung gilt für noch nicht immunisierte Personen.
  • Alle Schüler*innen können freiwillig nach persönlicher Entscheidung an diesen Testungen weiterhin teilnehmen.
  • Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen.

Es gelten für die Einstufung in eine Fallgruppe die Regelungen, die das Gesundheitsamt Solingen festgelegt hat:

  • Genesen: Der positive PCR-Test liegt mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurück. Der Genesenenstatus ist geknüpft an einen PCR-Test.
  • Genesen und geimpft: Die Covid 19-Infektion wurde mit einem PCR-Test nachgewiesen und davor oder danach ist mindestens eine Impfung erfolgt.
  • Geimpft:
      1. Wenn die 2. Impfung mehr als 14 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt oder
      2. Drei einzelne Impfungen werden nachgewiesen (geboostert).

Von der Änderung unberührt bleibt die Möglichkeit, statt eines verpflichtenden Selbsttestes in der Schule einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Allgemeine Hintergründe zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen fortgesetzten Präsenzunterricht im Land NRW können weiterhin den Seiten des Schulministeriums entnommen werden.